Gegenstrom

Status Quo: Europäische Brennpunkte

Wöchentliche Beobachtung: wo um die Grundversorgung gestritten wird, wer gewinnt und wer die Kosten trägt

Spanien: Wohnungsdekrete im Parlament gescheitert, per Ständigem Ausschuss neu aufgelegt – Neuwahl am 29.11.

Positionen laut Quellen

  • Regierung Sánchez (PSOE), Koalitionspartner Sumar, Wohnungsministerin Isabel Rodríguez: Per Dekret sollen Räumungen schutzbedürftiger Haushalte bis 31.12.2030 ausgesetzt, der Kauf von Wohnraum durch Investmentfonds bis 31.12.2028 begrenzt und Mietverträge verlängert werden. Sánchez nennt die Wahl eine Entscheidung über soziale Gerechtigkeit; Sumar-Minister Bustinduy spricht von einem „Referendum über die Wohnungspolitik“. Wertebasis: Wohnen als Grundbedürfnis und soziales Recht, Mieterschutz, Gemeinwohlbindung von Wohnraummoncloa.com 1ad-hoc-news.de
  • Volkspartei (PP) unter Alberto Núñez Feijóo, Vox: PP und Vox stimmten gegen beide Dekrete. Feijóo forderte nach der Abstimmung eine rasche Neuwahl und sagte, Sánchez habe weder die Straße noch das Parlament hinter sich. Wertebasis: Gegenposition zur Regierung; eine eigene wohnungspolitische Begründung nennen die gesichteten Quellen nicht.aljazeera.com
  • Junts per Catalunya (katalanische Partei, sieben Abgeordnete): Junts stimmte gegen beide Dekrete und begründete das mit einem möglichen Rückgang des Wohnungsangebots. Auch das Angebot der Ministerin, die Texte als Gesetzentwurf zu überarbeiten, änderte das Votum nicht. Die Partei nennt das Paket eine nur vorübergehende Lösung. Wertebasis: Angebotsausweitung, Zuständigkeit der Regionen, Verhandlungsmacht gegenüber der Zentralregierungusnews.comcatalannews.comrusspain.com
  • Baskische Nationalpartei PNV (Sprecherin Maribel Vaquero): Die PNV stützt im Ständigen Ausschuss das erste Dekret (Räumungsstopp, Fondsgrenzen) und lehnt das zweite (automatische Vertragsverlängerung) ab. Zugleich fordert sie umfassendere Maßnahmen und mehr Wohnungsbau. Wertebasis: Schutz Schutzbedürftiger bei gleichzeitigem Ausbau des Angebots, Verhandlungskompromissmoncloa.com 2moncloa.com 1

Wer gewinnt, wer trägt die Kosten

Wenn die Dekrete (Räumungsstopp bis 2030, Fondsgrenzen bis 2028) in Kraft bleiben

gewinnt

  • Mieterhaushalte, vor allem mit niedrigem Einkommen: Schutzbedürftige Mieter ohne Alternativwohnung werden bis 31.12.2030 nicht geräumt. Laut spanischer Regierung geben 26 % der Mieter im Schnitt 40 % ihres Einkommens für Miete und Nebenkosten aus (EU-Durchschnitt: 18 % der Mieter) pbs.org

trägt die Kosten

  • Vermieter und Investmentfonds: Räumungen werden ausgesetzt und der Kauf von Wohnraum durch Fonds ist bis 31.12.2028 begrenzt; Gegner erwarten ein sinkendes Mietangebot. Größenordnung nicht belegt

Wenn die Dekrete scheitern und der Wohnungsmarkt über Angebotsausweitung gesteuert wird

gewinnt

  • Eigentümer, Vermieter und Bauwirtschaft: Keine neuen Beschränkungen bei Räumung, Verkauf und Vermietung; nach Argumentation von Junts steigt so das Angebot. Größenordnung nicht belegt

trägt die Kosten

  • Mieterhaushalte mit auslaufenden Verträgen und räumungsbedrohte Haushalte: Der Räumungsstopp und die vorgesehene Vertragsverlängerung für Verträge, die bis Ende 2028 auslaufen, entfallen. Größenordnung nicht belegt
Gegenstrom-Lesart (eigene Position): Für Haushalte, deren Wohnen am Einkommen hängt, entscheidet in Spanien derzeit eine einzelne Regionalpartei über den Räumungsschutz, und die Wählerinnen und Wähler stimmen am 29.11. faktisch über die Linie ab. Ob Regulierung das Angebot tatsächlich senkt, bleibt unter den Parteien strittig und ist in den gesichteten Quellen nicht belegt; belegt ist, dass die Mietbelastung in Spanien über dem EU-Durchschnitt liegt.
Hintergrund: Ausgangslage und warum es feststeckt

Ausgangslage

Das spanische Abgeordnetenhaus lehnte am 02.10. zwei Wohnungsdekrete der Regierung ab; sie sahen unter anderem ein Räumungsverbot für schutzbedürftige Mieter bis 2030, eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzung und strengere Regeln für Kurzzeitvermietung vor. Nach landesweiten Protesten rief Ministerpräsident Sánchez Neuwahlen für den 29.11. aus und ließ die Dekrete erneut im Ministerrat beschließen. Nach Berichten stützt die baskische PNV im Ständigen Ausschuss (Diputación Permanente) das erste Dekret, das zweite (automatische Vertragsverlängerung) soll dort ohne Mehrheit bleiben.

Warum es feststeckt

Im fragmentierten Parlament entschied Junts mit sieben Abgeordneten: Das erste Dekret scheiterte mit 178 zu 172, das zweite mit 184 zu 166 Stimmen. Im 69-köpfigen Ständigen Ausschuss stehen sich zwei Blöcke mit 35 und 34 Stimmen gegenüber, sodass die PNV den Ausschlag gibt. Zudem liegt die Wohnungspolitik weitgehend bei den Regionen, von denen mehrere von der PP regiert werden.

Nächster Prüfpunkt: 29.11.2026: vorgezogene Parlamentswahl in Spanien; zuvor Abstimmung des Ständigen Ausschusses über die neu beschlossenen Dekrete (Termin in den Quellen nicht genannt, Frist: 30 Tage nach Veröffentlichung).

Berlin: EEG 2027 und Netzpaket – Streit um Entschädigung bei Abregelung und Förderende für kleine Solaranlagen

Positionen laut Quellen

  • Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), Staatssekretär Stefan Rouenhoff (CDU): Reiche begründet die Reform mit den Kosten des Gesamtsystems, die aus ihrer Sicht aus dem Blick geraten seien, und mit hohen Renditen für Wind- und Solarprojekte. Rouenhoff verteidigte beide Gesetze im Bundesrat als notwendigen Kurswechsel. Nach Angaben der Bundesregierung kosteten Redispatch-Eingriffe 2025 mehr als drei Milliarden Euro, getragen von allen Stromverbrauchern. Wertebasis: Kostenkontrolle im Gesamtsystem, Synchronisierung von Zubau und Netzausbau, Haushaltsdisziplinphoton.info 1pv-magazine.de 1denkstrom.org
  • SPD-Bundestagsfraktion (Nina Scheer), Grüne, Linke: Scheer lehnt den Redispatch-Vorbehalt ab und sieht in beiden Entwürfen Widersprüche zum Koalitionsvertrag; er führe zu Planungs- und Investitionsunsicherheit. Die Grünen legten eigene Anträge vor, darunter einen Bund-Länder-Fonds für Energienetze statt Belastung der Anlagenbetreiber. Die Linke wirft der Regierung vor, die Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren gezielt zu untergraben. Wertebasis: Ausbau der Erneuerbaren, Planungssicherheit, öffentliche Finanzierung der Netzezfk.desolarserver.de 1cleanthinking.dephoton.info 1
  • Erneuerbaren-Verbände (BSW-Solar, BEE, bne, Bündnis Bürgerenergie), Bundesrat, Schleswig-Holsteins Energieminister Tobias Goldschmidt (Grüne): Der Bundesrat forderte rund 70 Änderungen. Die Verbände fordern, Bürgerenergie attraktiv zu halten, Netzengpässe mit Speichern und Flexibilität zu lösen und den gesetzlichen Netzanschlussanspruch nicht einzuschränken. Goldschmidt nannte den Redispatch-Vorbehalt „völlig falsch und toxisch“. Bei der Anhörung am 05.10. kritisierten Sachverständige zentrale Punkte des Entwurfs; die Solarbranche befürchtet, dass Gebäudeeigentümer wie Rentnerinnen und Rentner als Käufer kleiner Anlagen ausfallen. Wertebasis: Investitionssicherheit, Bürgerenergie und dezentrale Erzeugung, Länderbeteiligungagrarheute.compv-magazine.de 2pv-magazine.de 1solarserver.de 2

Wer gewinnt, wer trägt die Kosten

Wenn Redispatch-Vorbehalt und Förderende für kleine Solaranlagen wie im Regierungsentwurf kommen

gewinnt

  • Stromverbraucher und Bundeshaushalt (nach Regierungsargument): Entschädigungszahlungen für abgeregelte Neuanlagen entfallen teilweise; Ziel ist, die Systemkosten zu begrenzen. Redispatch-Eingriffe kosteten 2025 laut Bundesregierung mehr als drei Milliarden Euro, getragen von allen Stromverbrauchern denkstrom.org

trägt die Kosten

  • Betreiber neuer Wind- und Solaranlagen, Bürgerenergie, Gebäudeeigentümer mit Kleinanlagen: Höheres Abregelungs- und Investitionsrisiko; die Solarbranche erwartet weniger Käufer kleiner Dachanlagen. Eine Studie von Epico KlimaInnovation erwartet höhere Stromgestehungskosten und Strompreise durch das Netzpaket. Größenordnung nicht belegt

Wenn der Bundestag den Redispatch-Vorbehalt streicht oder weiter abschwächt und Netzausbau, Speicher und Flexibilität priorisiert

gewinnt

  • Betreiber, Bürgerenergie-Genossenschaften und Eigentümer kleiner Anlagen: Planungssicherheit bei Entschädigung und Netzanschluss bleibt erhalten. Größenordnung nicht belegt

trägt die Kosten

  • Stromverbraucher über die Netzentgelte: Betreiber erhielten abgeregelten Strom bislang vollständig erstattet; die Kosten wurden über die Netzentgelte umgelegt. Redispatch-Eingriffe kosteten 2025 laut Bundesregierung mehr als drei Milliarden Euro denkstrom.org
Gegenstrom-Lesart (eigene Position): Für Haushalte mit geringem Einkommen geht es um zwei Fragen: wer die Abregelungskosten über die Stromrechnung trägt und wer von dezentraler Erzeugung profitieren kann, was meist Eigentum an Dach oder Anlage voraussetzt. Die Quellen belegen die Kostenlast von über drei Milliarden Euro für 2025, nicht aber, wie sich die Reform auf einzelne Einkommensgruppen auswirkt.
Hintergrund: Ausgangslage und warum es feststeckt

Ausgangslage

Das Bundeskabinett beschloss EEG-Novelle 2027 und Netzpaket am 29.07.; der Bundestag beriet sie am 24.09. erstmals, Anhörungen folgten am 05.10. und 07.10. Vorgesehen sind ein Redispatch-Vorbehalt (neue Wind- und Solaranlagen in als kapazitätslimitiert ausgewiesenen Netzgebieten erhalten bei Abregelung keine volle Entschädigung) und die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Solaranlagen ab 2027. Die zweite und dritte Lesung ist wegen Differenzen in der Koalition verschoben; die EU-Beihilfegenehmigung für zentrale EEG-Vorschriften läuft zum Jahresende aus.

Warum es feststeckt

Union und SPD streiten innerhalb der Koalition über den Redispatch-Vorbehalt und die Solarförderung; der interne Zeitplan für die Verabschiedung in der Woche des 15.10. ließ sich nicht halten. Zugleich setzt das Auslaufen der EU-Beihilfegenehmigung zum Jahresende das Parlament unter Zeitdruck, und der Bundesrat verlangt umfangreiche Änderungen. Die Interessen der Erneuerbaren-Verbände sind organisiert und konzentriert, die Kostenträger (Stromkunden) sind breit verteilt.

Nächster Prüfpunkt: 09.–13.11.2026: nach Erwartung des BEE zweite und dritte Lesung von EEG 2027 und Netzpaket im Bundestag; danach Bundesrat; 31.12.2026: Ablauf der EU-Beihilfegenehmigung.